Wir zeigen praxisnah, wie mandantenfähige Zahlungsterminals funktionieren, welche Anforderungen Gemeinschaftspraxen haben und worauf bei der Auswahl zu achten ist.
Was bedeutet „mandantenfähig“ bei einem Zahlungsterminal?
Ein mandantenfähiges Zahlungsterminal ermöglicht es, mehrere rechtlich oder buchhalterisch getrennte Einheiten (Mandanten) über ein einziges Gerät abzuwickeln.
Konkret bedeutet das:
- Auswahl des jeweiligen Mandanten vor dem Bezahlvorgang
- Separate Umsatzzuordnung
- Getrennte Abrechnung und Auszahlung
- Klare buchhalterische Trennung
Für Gemeinschaftspraxen heißt das:
Jede Ärztin und jeder Arzt kann eigene Umsätze generieren, obwohl nur ein Terminal am Empfang steht.
Typische Anforderungen in Gemeinschaftspraxen
1. Klare Mandantenauswahl
Vor jeder Zahlung muss eindeutig ausgewählt werden können, welcher Mandant, gerade abrechnet.
2. Separate Auszahlung
Die Umsätze müssen automatisch dem richtigen Konto zugeordnet werden – ohne manuelle Nachbearbeitung.
3. Transparente Reporting-Funktionen
Jeder Mandant sollte eigene Abrechnungsberichte erhalten können.
4. Integration in Praxissoftware (wenn vorhanden)
Eine reibungslose Übergabe der Zahlungsdaten an bestehende Systeme spart zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Vorteile gegenüber mehreren Einzelterminals
Mehrere Terminals
Ein mandantenfähiges Terminal
Gerade in stark frequentierten Praxen ist ein übersichtlicher Empfang entscheidend – organisatorisch und optisch.
Mandantenfähige Zahlungslösung für Ihre Gemeinschaftspraxis
Sie führen eine Gemeinschaftspraxis mit mehreren wirtschaftlich getrennten Kolleginnen und Kollegen und möchten Kartenzahlungen sauber zuordnen – ohne mehrere Terminals am Empfang zu betreiben?
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Wann lohnt sich ein Zahlungsterminal für mehrere Mandanten?
Besonders geeignet ist diese Lösung für:
- Gemeinschaftspraxen mit mehreren selbstständigen Ärztinnen und Ärzten
- Praxisgemeinschaften mit getrennten Abrechnungssystemen
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- Therapiezentren mit mehreren Leistungserbringern
