Interchange oder Interbankentgelte sind der Teil des Disagios, welcher von Kreditkartenorganisationen einbehalten und an die kartenausgebende Bank abgeführt wird. Diese Gebühren sind unterschiedlich je Kartenart, Herkunftsland und Transaktionstyp (NFC, Chip, Magnetstreifen, MO/TO). Mit Hilfe der EU-Verordnung 2015/751 wurden die Interbankentgelte für europäische Konsumentenkarten einheitlich geregelt.
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Die EU Kommission hat sich zur Stilllegung der Wettbewerbsverfahren AT 39398 (Visa) und AT 40049 (Mastercard) am 29. April 2019 mit den Kreditkartenorganisationen auf eine Deckelung der Gebühren bei außereuropäischen Konsumentenkarten geeinigt.
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Diese Gebühr wird vom Acquirer (Händlerbank) an die Kartenorganisationen entrichtet und ist von mehreren Faktoren abhängig. Card Scheme Fees fließen direkt den Kreditkartenorganisationen für die Bereitstellung des Netzwerks (Transaktionsabrechnung) oder sonstiger Dienstleistungen (Marketing, Innovation) zu.
Der Acquirer (hobex) hebt ein Entgelt für die Erbringung der Zahlungsdienstleistung ein. Dieses setzt sich aus einem %-Satz und einer Transaktionsgebühr zusammen und deckt die Kosten für Rechenzentrum, Settlement und Support.
Zusätzlich können folgende Kosten für Transaktionen anfallen: eCommerce-Fee, Moto-Fee, Global Wholesale Program Fees, Chargeback Fees
hobex AG, Josef-Brandstätter-Straße 2b, 5020 Salzburg, office@hobex.at
hobex Hotline: +43 662 2255-88
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